• Beratung und Begleitung bei der Auswahl der richtigen Software für Auftragswesen, Rechnungswesen und Buchhaltung

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  • Beratung und Begleitung bei dem Aufbau von digitalen Lösungen insbesondere von digitalen Datenmodellen

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  • Buchhaltungsservice Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen gemäß §4 und §6 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Geschäftsvorfälle

 

 

Wir unterstützen im Rahmen mechanischer Arbeitsgänge und laufender Geschäftsvorfälle.

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Die ordnungsgemäße Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen ent die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hierzugehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen.

 

 

Das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.

 

 

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